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Sebastian Klein

Ratgeber · Stand 7. August 2026

Muss ich meine Mitarbeiter in KI schulen?

Kurze Antwort

Ja, aber weniger streng, als vielfach behauptet wird. Die europäische KI-Verordnung verlangt von Betrieben, die KI-Systeme einsetzen, dass sie die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten fördern. Seit dem 27. Juli 2026 ist ausdrücklich klargestellt, dass Sie kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren müssen. Ein Bußgeld ist an einen Verstoß gegen diese Vorschrift nicht geknüpft. Trotzdem sollten Sie handeln — der Grund liegt woanders.

Was genau im Gesetz steht

Die KI-Verordnung der Europäischen Union — offiziell Verordnung (EU) 2024/1689 — regelt in Artikel 4 die sogenannte KI-Kompetenz. Die Vorschrift gilt seit dem 2. Februar 2025 und richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. „Betreiber“ ist dabei jeder, der ein solches System beruflich einsetzt. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe und keine für bestimmte Branchen.

Am 27. Juli 2026 ist die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft getreten und hat Artikel 4 abgeschwächt. Vorher mussten Betriebe ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen. Jetzt genügt es, sie zu fördern — und der Text stellt ausdrücklich klar, dass für keine Person ein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss.

Die Pflicht ist damit nicht verschwunden. Sie ist milder geworden.

Betrifft das wirklich meinen Betrieb?

Wenn in Ihrem Betrieb jemand ChatGPT für eine E-Mail nutzt, ein Übersetzungswerkzeug mit KI verwendet oder eine Software einsetzt, die im Hintergrund KI-Funktionen mitbringt — dann setzen Sie KI ein, auch wenn sich das nicht so anfühlt. Genau das ist der Punkt, an dem die meisten Betriebe überrascht sind.

Sie müssen deswegen keinen Lehrgang buchen und keine Prüfung ablegen lassen. Sie müssen etwas tun, das erkennbar dazu beiträgt, dass Ihre Leute mit diesen Werkzeugen umgehen können.

Was zählt als Maßnahme?

Das Gesetz schreibt keinen Lehrplan vor und kein Format. Was dabei sinnvoll ist, hängt von der Rolle ab: Wer gelegentlich einen Text formulieren lässt, braucht etwas anderes als jemand, der KI in einem Ablauf einsetzt, an dem Kundengeld oder Sicherheit hängt. Eine Standardschulung für alle ist deshalb selten die beste Antwort — sie ist nur die bequemste.

Anerkannte Maßnahmen

  1. Interne Schulungen und Workshops im Betrieb.
  2. Online-Kurse, wenn sie zu dem passen, was im Haus tatsächlich genutzt wird.
  3. Eine schriftliche Richtlinie für den Umgang mit KI im Betrieb.
  4. Programme, bei denen einzelne Mitarbeitende das Wissen im Haus weitergeben.
  5. Eine Dokumentation, aus der Inhalt, Teilnehmer und Datum hervorgehen.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Hier weicht meine Antwort von dem ab, was Sie sonst häufig lesen werden.

Ein unmittelbares Bußgeld für einen Verstoß gegen Artikel 4 gibt es nicht. Die Bußgeldvorschriften der KI-Verordnung knüpfen an andere Verstöße an — etwa an verbotene KI-Praktiken. Wenn Ihnen jemand mit Bußgeldern in Millionenhöhe für eine fehlende Schulung droht, ist das entweder ein Missverständnis oder eine Verkaufstaktik.

Das Risiko liegt an einer anderen Stelle, und es ist realer, als eine Bußgeldandrohung klingt: bei der Haftung. Wenn in Ihrem Betrieb durch den unbedachten Einsatz von KI ein Schaden entsteht — ein Angebot mit erfundenen Zahlen, weitergegebene Kundendaten, eine falsche Auskunft mit Folgen — dann stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Organisationspflichten erfüllt haben. Wer nachweisen kann, dass er seine Leute befähigt und Regeln aufgestellt hat, steht anders da als jemand, der es laufen ließ.

Gibt es dafür ein Zertifikat?

Nein. Ein amtliches Zertifikat für KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung existiert nicht. Wer Ihnen eines verkauft, verkauft Ihnen ein Stück Papier ohne rechtliche Grundlage.

Was Sinn ergibt, ist eine nachvollziehbare Dokumentation: was geschult wurde, mit welchen Lernzielen, wer teilgenommen hat und welche Regeln im Betrieb gelten. Das ist es, was Sie im Ernstfall vorzeigen können.

Was ich Ihnen raten würde

Machen Sie es einmal, machen Sie es ordentlich, und hören Sie dann auf, darüber nachzudenken. Drei Stunden mit dem Team, eine schriftliche Regel, welche Daten nicht in ein KI-Werkzeug gehören, und ein Ordner mit den Unterlagen. Das erfüllt die Pflicht in ihrer aktuellen Fassung — und, ehrlich gesagt, wäre es auch ohne Pflicht das Richtige. Die meisten Fehler, die ich in Betrieben sehe, entstehen nicht aus bösem Willen, sondern weil niemand erklärt hat, wo die Grenzen dieser Werkzeuge liegen.

Meine Schulung „KI-Kompetenz kompakt“ dauert drei Stunden, findet bei Ihnen im Betrieb oder online statt und ist für bis zu zwölf Personen ausgelegt. Sie erhalten eine KI-Richtlinie für Ihren Betrieb, ein dokumentiertes Programm mit Lernzielen und Teilnahmebescheinigungen. Zur Schulung →

Stand dieser Seite: 7. August 2026. Sie gibt die Rechtslage nach Inkrafttreten der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 am 27. Juli 2026 wieder. Ich bin kein Rechtsanwalt; dieser Text ist eine praxisnahe Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Betrieb wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.